Mit Spaß und "Fairständnis" zum erzogenen Hund
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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule „ Dogmnaerz“

Stand 01.08.2026

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule „ Dogmaerz“ (nachstehend als Hundeschule genannt) gelten für sämtliche Angebote der Hundeschule.

1.2. Mit der Anmeldung zu einem der Angebote der Hundeschule akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer sämtlicher Angebote.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand der Leistung der Hundeschule sind alle Angebote.

2.2. Die Teilnehmerzahl ist bei allen Angeboten der Hundeschule begrenzt. Die Vergabe richtet sich nach dem Eingang der Anmeldung.

2.3. Da der Erfolg des Trainings maßgeblich von der konsequenten Mitarbeit des Teilnehmers und den Fähigkeiten seines Hundes abhängt, kann keine Erfolgsgarantie für das Training gegeben werden.

2.4. Das Training wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

 

§ 3 Anmeldung und Vertragsabschluss

3.1. Mit der Anmeldung zu einem der Angebote der Hundeschule als Teilnehmer gilt als ein verbindlicher Vertragsabschluss. Die verbindliche Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular des jeweiligen Angebotes, mündlich telefonisch, schriftlich oder auch elektronisch.

3.2. Mit der Anmeldung über das Anmeldeformular des jeweiligen Angebotes werden personenbezogene Daten erfasst. Diese werden gespeichert und verarbeitet. Die Erhebung der Daten ist zur Vertragsabwicklung notwendig (u.a. für Kontaktdaten, Rechnung schreiben, Einwilligungserklärungen.)

 

§ 4 Teilnahmevorraussetzungen

4.1. Es dürfen ausschließlich nur gesunde Hunde am Training teilnehmen.

4.2. Der Hund muss über einen altersgerechten Impfschutz gemäß der StiKoVet. verfügen.

Dieser ist der Hundeschule durch eine gültige Kopie des Impfausweises vorzulegen.

4.3. Der Teilnehmer versichert gegenüber der Hundeschule, dass der Hund behördlich gemeldet ist.

4.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Hundeschule über alle körperlichen Beeinträchtigungen des Teilnehmers sowie Hundes zu informieren. Des Weiteren ist die Hundeschule über chronische sowie auch ansteckende Krankheiten der unmittelbar zu informieren. Auch eventuelle bestehende Verhaltensauffälligkeiten sind mitzuteilen.

4.5. An Angeboten die mit mehr als einem Hund stattfinden ist eine Teilnahme mit einer läufigen Hündin nur mit Absprache der Hundeschule möglich.

 

§ 5 10er – Karte

5.1. Die 10er – Karte berechtigt zur Teilnahme an zehn regulären Gruppenstunden der gebuchten Kategorie.

5.2. Die 10er – Karte ist ab Kaufdatum 12 Monate gültig.

5.3. Nicht genutzte Stunden verfallen nach Ablauf der Gültigkeit.

5.4. Bei einer nachgewiesenen längeren Erkrankung des Hundehalters oder des Hundes kann die Gültigkeit der 10er – Karte auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Über Dauer und Voraussetzungen entscheidet die Hundeschule nach billigem Ermessen.

5.5. Eine Barauszahlung oder anteilige Rückerstattung nicht genutzter Stunden ist ausgeschlossen.

5.6. Die 10er – Karte ist personenbezogen und gilt ausschließlich für den angemeldeten Hund. Eine Übertragung an Dritte ist nicht möglich.

 

§ 6 12 – monatige Mitgliedschaft

6.1. Die Mitgliedschaft hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten.

6.2. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

6.3. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (z.B. per E – mail) gekündigt werden.

6.4. Während der Laufzeit kann der Teilnehmer die im Leistungsumfang enthaltenden Gruppenstunden besuchen.

6.5. Einzeltrainings, Hausbesuche, Gutachten, Workshops und Sonderveranstaltungen sind nicht Bestandteil der Mitgliedschaft, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

6.6. bei einer nachgewiesenen längeren Erkrankung des Hundehalters oder des Hundes kann die Mitgliedschaft auf schriftlichen Antrag ruhen. Über Dauer und Voraussetzungen entscheidet die Hundeschule nach billigen Ermessen.

 

§ 7 Einzeltermine und Hausbesuche

7.1. Einzeltermine oder Hausbesuche werden nach mündlicher, telefonischer oder schriftlicher Form vereinbart.

7.1. Die Kosten werden durch den Halter im Bar vor Ort oder durch Überweisung erstattet.

7.2. Die Kosten bei Hausbesuchen oder außer Hausterminen setzten sich aus der Training Gebühr und den Fahrkosten zusammen. Des Weiteren kommt der Hundehalter auch für

weitere Kosten, die durch das Training verursacht werden auf (z.B. weitere Personen, die zum Training benötigt werden, Fahrkosten öffentliche Verkehrsmittel usw.) auf.

7.3. Kann ein Teilenehmer einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist dieser spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abzusagen.

7.4. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt die Stunde als durchgeführt und wird berechnet.

 

§ 8 Gutachtenerstellung

8.1. Die Hundeschule bietet auf Anfrage die Erstellung von Verhaltensbeurteilungen, Stellungnahmen und Gutachten über Hunde an.

8.2. Die Gutachtenerstellung erfolgt ausschließlich nach persönlicher Begutachtung des Hundes sowie auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.

8.3. Das Gutachten stellt eine fachliche Einschätzung zum Zeitpunkt der Untersuchung dar. Es beinhaltet keine Garantie für zukünftiges Verhalten des Hundes und ersetzt keine behördliche oder gerichtliche Entscheidung.

8.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Begutachtung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Für Nachteile aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben übernimmt die Hundeschule keine Haftung.

8.5. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Gutachten ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe oder Verwendung gegenüber Behörden, Gerichten, Versicherungen oder Dritten erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers.

8.6. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Angebot. Das Honorar ist unabhängig vom Inhalt oder Ergebnis des Gutachtens geschuldet. Gutachten, schriftliche Auswertungen oder Bescheinigungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang herausgegeben, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.

8.7. Terminabsagen für Begutachtungen müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale gemäß Preisliste berechnet werden.

8.8. Die Hundeschule ist berechtigt, einen vereinbarten Gutachtentermin aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, technischen Ausfällen

oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Hundeschule liegen. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden auf Wunsch erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstiger Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Hundeschule oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Hundeschule ist ferner berechtigt, die Durchführung des Gutachtens abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Hund oder eine beteiligte Person eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt, der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten verletzt oder wesentliche Informationen verschwiegen hat, eine sachgerechte und sichere Begutachtung aus tierschutzrechtlichen, sicherheitsrelevanten oder fachlichen Gründen nicht möglich ist. Wird das Gutachten aus Gründen nach Absatz 4 nicht durchgeführt oder abgebrochen, kann die Hundeschule die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Aufwendungen nach Maßgabe der vereinbarten Vergütung abrechnen.

 

§ 9 Seminare, Workshops und Veranstaltungen

9.1. Für Seminare, Workshops, Vorträge und Sonderveranstaltungen ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich.

9.2. Die Teilnahmegebühr ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung ist Gebühr sofort fällig.

9.3. Eine kostenfreie Stornierung ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Stornierung zwischen 13 bis 7 Tagen vor Beginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

9.4. Die Hundeschule ist berechtigt, Seminare oder Workshops oder Sonderveranstaltungen aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder behördliche Anordnung usw.) abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, oder Verdienstausfallkosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.

9.5. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch Teilnehmer oder deren Hunde verursacht werden, haftet der jeweilige Hundehaltert nach gesetzlichen Vorschriften.

9.6. Seminarunterlagen, Skripte und sonstige Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Hundeschule weder vervielfältigt noch veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 10 Zahlung

10.1 Die Gebühren für 10er – Karten sind beim Erwerb vollständig fällig.

10.2. Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus bis spätestens zum 05. Eingezogen oder überwiesen.

10.3. Die Zahlung von Einzelstunden, Hausbesuchen, Seminare, Workshops, Veranstaltungen oder Gutachten sind in den §§ 7,8 und 9 geregelt.

10.4. Gerät ein Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist die Hundeschule berechtigt, die Teilnahme bis zum Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen.

10.5. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Hundeschule berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Nach erfolgloser Mahnung kann die Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren oder durch Klage verfolgt werden. Die hierfür entstehenden gesetzlichen Kosten trägt der Kunde, soweit er sich im Zahlungsverzug befindet.

 

§ 11 Trainingsausfall

11.1. Das Training findet grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter statt. Aufgrund von unzumutbaren Wetterverhältnissen oder aus anderen wichtigen Gründen (dazu zählt höhere Gewalt, Krankheit des Trainers usw.) kann das Training durch die Hundeschule abgesagt werden. Die Trainingsstunden werden dann nachgeholt.

11.2. Die Hundeschule behält sich das recht vor kurzfristige Änderungen bezüglich Trainingsort, Trainingszeit und Trainingsabläufe durchzuführen.

11.3. Ausfall bei Seminaren, Workshops, Veranstaltungen und Gutachten sind in den §§ 8.7.,8.8.,9.3. und 9.4. geregelt.

11.4. Bricht ein Teilnehmer aus eigenen Gründen einen laufenden Kurs/ Workshop/Veranstaltung, Seminar oder Gutachten ab, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet und es besteht kein Anspruch auf Ersatz.

 

§ 12 Ausschluss vom Training

12.1. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer oder Hunde aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training/Veranstaltungen/Seminare oder Gutachten auszuschließen oder erforderlichenfalls nach eigenem Ermessen abzubrechen. Gründe hierfür sind u.a. der Trainingstand des Hundes entspricht nicht den nötigen Anforderungen des Kurses, der Hund ist überfordert, eine Gefährdung des Wohlergehens des Menschen oder Hundes liegt vor oder der Teilnehmer verstößt auf Grund seines Handels gegen rechtliche Richtlinien oder Gesetzte. Hierzu zählt im besonderen Maße aversive und tierschutzwidrige Trainingsmethoden.

12.2. Teilnehmer, die Aufgrund ihres Verhaltens und wegen Zuwiderhandlungen vom Training / ausgeschlossen werden, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

 

§ 13 Haftung

13.1. Die Hundeschule haftet nur für eigenes grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Für Personen-, Sach-, Vermögensschäden oder Verletzungen, die durch Dritte oder deren Hunde während des Trainings entstehen haftet die Hundeschule nicht.

13.2. Der Hundehalter haftet für sämtliche Schäden, die durch Ihn oder seinen Hund verursacht werden. Die Teilnahme an Kursen/Workshops, Veranstaltungen und Gutachten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer Hundehalter- Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.

13.3. Alle Begleitpersonen der Teilnehmer sind vor der Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

 

§ 14 Datenschutz

14.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Durchführung der Trainingsleistungen verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO).

 

§ 15 Foto – und Videoaufnahmen

15.1. Die Hundeschule kann während des Trainings, bei Veranstaltungen oder Seminaren Foto- und Videoaufnahmen anfertigen.

15.2. Die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer oder sonstige Personen erkennbar sind, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer zuvor erteilten Einwilligung der betroffenen Person. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

15.3. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Aus dem Widerruf entstehen dem Teilnehmer keine Nachteile.

15.4. Aufnahmen, auf denen ausschließlich Hunde ohne erkennbare Personen abgebildet sind, können von der Hundeschule für Zwecke der Dokumentation sowie der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Hundehalters verletzt werden.

15.5. Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Hundeschule.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.

 

§ 17 Gerichtsstand

17.1. Der Gerichtstand ist Frankfurt/Oder

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